Kann ich nach 2 Jahren einen Vertrag über einen anderen Anbieter abschließen oder bin ich immer an DNS:NET gebunden?

Die DNS:NET baut ein sogenanntes Open-Access-Netz. Hier steht es jedem anderen Anbieter frei, seine Kunden über das Glasfasernetz der DNS:NET mit Diensten zu versorgen, so dass Sie nicht über die Mindestvertragslaufzeit hinaus an die DNS:NET gebunden sind. Nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten kann bei fristgerechter Kündigung der Wechsel zu einem anderen Anbieter erfolgen, ohne nachträgliche Sonderzahlungen für den Hausanschluss. Wie bei jedem Providerwechsel können dann selbstverständlich auch die bestehenden Rufnummern mitgenommen (= portiert) werden.