Warum ist eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde notwendig, wenn sich die Vertragskonditionen für den Einzelnen nicht verändern?

Der Bau einer flächendeckenden Infrastruktur in Form eines Glasfasernetzes für eine ganze Gemeinde ist ein Großprojekt, in dem viele Beteiligte auf Seiten der Gemeinde und des jeweiligen Unternehmens, das das Netz baut, optimal zusammenarbeiten müssen, um einen für alle Seiten erfolgreichen und reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten. Hierzu ist es üblich, bestimmte Inhalte zwischen den Beteiligten in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In dieser einigen sich die Gemeinde und DNS:NET auf die Rahmenbedingungen des Ausbauprojekts. So werden neben anderen Parametern das Ausbaugebiet und der Zeitplan des Ausbaus darin definiert sowie die notwendige Teilnehmerquote (in der Regel 50%) für den FTTH-Ausbau festgelegt. Darüber hinaus hilft die Gemeinde bei der Trassenplanung und -genehmigung, räumt Wege-und Nutzungsrechte ein, informiert über Leerrohrkapazitäten und weitere Bedarfsträger, die während der Bauarbeiten mitverlegen möchten. Beide Seiten unterstützen sich auch bei der Öffentlichkeitsarbeit, um die erforderliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen, die für einen wirtschaftlich sinnvollen Ausbau nötig ist.