Wer ist für die weitere Verkabelung im Haus zuständig?

Durch DNS:NET erfolgt nur der Bau bis zum ONT oder in Mehrfamilienhäusern bis zum APL, der Tiefbau kann keine Innenkabel verlegen. Sollten innerhalb des Hauses weitere Kabel, Leerrohre oder Stromanschlüsse erforderlich sein, so ist der Kunde dafür eigenständig verantwortlich, wie bei der Begehung besprochen. Muss der Glasfaseranschluss im Falle einer Kündigung wieder entfernt werden? Im Falle einer Kündigung wird der Anschluss lediglich abgeschaltet und kann später wieder aktiviert werden. Da die Anlage bis zum ONT bzw. APL Eigentum der DNS:NET ist, kann der Anschluss nicht selbst entfernt werden. Sollte die Entfernung des Anschlusses zwingend notwendig sein, übernimmt der Netzbetreiber dafür die Kosten.